Menschenrechtsrichtlinie

Aus dem Englischen übersetzt. Maßgeblich ist der englische Text. Auf Englisch lesen

Einleitung

Die AiLA-X Private Limited (das „Unternehmen“) verpflichtet sich, die international anerkannten Menschenrechte zu achten und zu unterstützen. Das Unternehmen versteht Menschenrechte als grundlegende Rechte und Freiheiten, die allen Menschen zustehen, ungeachtet von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sprache, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck, politischer Zugehörigkeit, geistiger oder körperlicher Behinderung oder Familienstand.

Einhaltung der Gesetze und höchster ethischer Standards

Das Unternehmen verpflichtet sich, überall, wo es tätig ist, die höchsten ethischen Standards zu wahren und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten oder über sie hinauszugehen. Stehen lokale Gesetze im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards, hält das Unternehmen die geltenden Gesetze ein und sucht zugleich nach Wegen, den zugrunde liegenden internationalen Menschenrechtsgrundsätzen gerecht zu werden.

Vereinigungsfreiheit & Tarifverhandlungen

Das Unternehmen wahrt die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen. Die Beschäftigten haben ohne jeden Unterschied das Recht, ohne vorherige Genehmigung Gewerkschaften ihrer Wahl beizutreten. Beschäftigte werden weder wegen ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft noch wegen ihrer Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktivitäten außerhalb oder (mit Zustimmung des Unternehmens) innerhalb der Arbeitszeit benachteiligt.

Zwangs- und Kinderarbeit

Das Unternehmen nimmt keinerlei Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit in Anspruch. Der Begriff „Zwangsarbeit“ bezeichnet jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und/oder für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

Das Unternehmen setzt in keinem seiner Geschäftsbereiche Kinderarbeit ein. Sofern kein nationales oder lokales Recht etwas anderes bestimmt, gilt als „Kind“ eine Person unter 16 Jahren. Das Unternehmen duldet keinerlei Form ausbeuterischer Kinderarbeit

Nichtdiskriminierung und gleiches Entgelt

Das Unternehmen fördert Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf mit dem Ziel, jede Diskriminierung zu beseitigen. Der Begriff „Diskriminierung“ umfasst jede Unterscheidung, jeden Ausschluss und jede Bevorzugung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung, Staatsangehörigkeit oder sozialer Herkunft, die dazu führt, die Chancengleichheit oder Gleichbehandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen. Eine Unterscheidung, ein Ausschluss oder eine Bevorzugung in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit, die auf den Anforderungen dieser Tätigkeit beruht, gilt nicht als Diskriminierung. Das Unternehmen fördert zudem gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleichwertiger Arbeit.

Leistungen für Beschäftigte

Das Unternehmen schätzt alle seine Beschäftigten und ist bestrebt, ein guter Arbeitgeber zu sein. Es fördert die persönliche und berufliche Entwicklung aller Beschäftigten durch hervorragende Haupt- und Nebenleistungen sowie Entwicklungsmöglichkeiten. So entsteht ein Umfeld, in dem die Beschäftigten nicht nur erfolgreich sind, sondern auch Gutes bewirken können.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Das Unternehmen bietet einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz, an dem gegenseitiger Respekt zentral ist und Diskriminierung nicht geduldet wird. Alle Beschäftigten sind verpflichtet, die im Verhaltenskodex des Unternehmens festgelegten Standards einzuhalten. Die Whistleblower-Richtlinie des Unternehmens ermöglicht es den Beschäftigten, etwaige Bedenken sicher und vertraulich zu äußern.

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